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GEMA
Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.
GEMA-Gebühren
Laut Ratgeber Recht (ARD) und einem Urteil des Arbeitsgerichts München ist für private Events keine GEMA-Gebühr zu entrichten (Urteil des AG München: AZ.: 161C 28978/00 | Quelle: Ratgeber Recht).
Sie können also in aller Ruhe feiern und die Musik genießen.
Für den legalen Erwerb der Musik ist der DJ bzw. die Mobildiskothek zuständig.
Grundsätzlich gilt, dass Musik auf privaten Veranstaltungen gebührenfrei ist.
Wenn die Teilnehmer einer Veranstaltung sich nicht untereinander oder den Veranstalter nicht persönlich kennen, handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung: die Musikwiedergabe bzw. Musikdarbietung in diesem Fall ist gebührenpflichtig.
